Pflege verständlich erklärt
Pflegereform 2027: Was der aktuelle Entwurf vorsieht
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz soll Pflegeleistungen, Beratung und Finanzierung verändern. Was im Referentenentwurf steht – und was noch nicht beschlossen ist.

Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz soll Pflegeleistungen, Beratung und Finanzierung verändern. Was im Referentenentwurf steht – und was noch nicht beschlossen ist.
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 4. Juni 2026 einen Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz vorgelegt. Der Entwurf enthält weitreichende Änderungen, ist aber noch kein geltendes Gesetz.
Was Sie in diesem Artikel erfahren
- Die Reform befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und kann noch geändert werden.
- Geplant sind neue Budgets, Pflegebegleitung, stärkere Prävention und ein digitales Pflege-Cockpit.
- Ein großer Teil soll nach dem Entwurf zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Warum ist eine Reform geplant?
Die soziale Pflegeversicherung steht unter erheblichem finanziellem Druck. Gleichzeitig steigt die Zahl pflegebedürftiger Menschen, während Fachkräfte fehlen und pflegende Angehörige stark belastet sind.
Der Entwurf soll Finanzierung stabilisieren, häusliche Pflege stärken, Prävention ausbauen und Verwaltungsaufwand reduzieren. Politische Beratungen können Inhalt und Zeitplan noch verändern.
Kurz erklärt
Stand dieses Artikels: 16. Juli 2026. Beschrieben wird der Referentenentwurf des BMG, nicht ein bereits beschlossenes Gesetz.
Neue ambulante Budgets statt vieler Einzelleistungen
Verschiedene Leistungen sollen in ein ambulantes Sachleistungsbudget und ein Entlastungsbudget überführt werden. Das bisherige Pflegegeld soll nach dem Entwurf durch ein Entlastungsbudget ersetzt werden. Sach- und Geldleistungen sollen weiterhin kombinierbar bleiben.
Ziel ist eine flexiblere und übersichtlichere Nutzung. Für Betroffene wird entscheidend sein, wie Übergangsregeln, konkrete Beträge und Nachweise im endgültigen Gesetz ausgestaltet werden.
Geplante Pflegebegleitung und stärkere Prävention
Ein neuer Anspruch auf Pflegebegleitung soll pflegebedürftige Menschen und Angehörige frühzeitig fachlich unterstützen. Sie soll Pflegearrangements stabilisieren, Überforderung erkennen und passende Entlastung vermitteln.
Für Versicherte über 60 Jahre sind zusätzliche Möglichkeiten zur Früherkennung und Prävention altersbedingter Risiken vorgesehen. Rehabilitationsempfehlungen sollen stärker verfolgt werden.
Pflege-Cockpit und Hilfe in Akutsituationen
Ein digitales Pflege-Cockpit soll Informationen, Anträge und Anbietersuche an einem Ort bündeln. Zusätzlich ist ein Überbrückungsbudget für pflegerische Not- und Akutsituationen vorgesehen, etwa wenn eine private Hauptpflegeperson unerwartet ausfällt.
Wie schnell und barrierearm diese Instrumente praktisch verfügbar wären, hängt von Umsetzung und endgültiger Gesetzesfassung ab.
Leistungsanpassungen und mögliche Belastungen
Der Entwurf sieht ab 2028 regelmäßige jährliche Anpassungen von Leistungsbeträgen vor. Gleichzeitig enthält er Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung. Dazu gehören Änderungen bei Zuschlägen in der vollstationären Pflege und bei Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige.
Gerade diese Punkte werden politisch kontrovers diskutiert. Betroffene sollten sich deshalb nicht auf einzelne Entwurfsregelungen verlassen, bevor das Gesetz beschlossen und veröffentlicht ist.
Wann könnten die Änderungen gelten?
Nach dem Referentenentwurf soll das Gesetz überwiegend am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Einzelne Regelungen, insbesondere bestimmte Finanzierungsanpassungen, sind für 2028 vorgesehen.
Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gelten die bisherigen Ansprüche weiter. Verlässliche Aussagen sind erst nach Beschluss von Bundestag und Bundesrat sowie Verkündung möglich.
Checkliste
- Entwurfsstand und Veröffentlichungsdatum prüfen
- Aktuelle Bescheide und bestehende Leistungen nicht vorschnell ändern
- Informationen der eigenen Pflegekasse verfolgen
- Bei konkreten Entscheidungen Pflegeberatung nutzen
- Nach Gesetzesbeschluss Übergangsregeln prüfen
Häufige Fragen
Ist die Pflegereform bereits beschlossen?
Nein. Grundlage dieses Artikels ist der Referentenentwurf vom 4. Juni 2026. Im Gesetzgebungsverfahren sind Änderungen möglich.
Wird das Pflegegeld sicher abgeschafft?
Der Entwurf sieht eine Überführung in ein Entlastungsbudget vor. Ob und in welcher Form diese Regelung beschlossen wird, steht derzeit noch nicht fest.
Müssen Pflegebedürftige jetzt etwas beantragen?
Allein wegen des Referentenentwurfs besteht kein Handlungsbedarf. Aktuell gelten die bestehenden gesetzlichen Regelungen.
Fazit
Die geplante Reform könnte das System der ambulanten Leistungen deutlich verändern. Für Betroffene ist vor allem wichtig, Entwurf und geltendes Recht auseinanderzuhalten und den weiteren Gesetzgebungsprozess abzuwarten.
Quellen und weiterführende Informationen
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